Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Im Kanton St.Gallen gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes hat das Verbot auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes verschärft. Neu ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigaretten-stummeln und Streichhölzern. Details